Verkaufs- und Lieferbedingungen
der
Burgenland Tourismus GmbH („BTG“)
I. Geltung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
(1) Die zu FN 448553 m protokollierte Burgendland Tourismus GmbH mit Sitz in der Johann Permayer-Straße 13, 7000 Eisenstadt, Österreich (im Folgenden: „BTG“, „wir“ oder „uns“) betreibt an der Adresse 7111 Parndorf, Outlet Center Straße 1 Unit 102-103 den „my burgenland Shop“ und bietet sowohl über diesen Shop als auch über ihren Webshop der Website (https://myburgenland.shop) Waren aller Art, insbesondere Lebensmittel und sonstige Kleinartikel zum Kauf an.
(2) Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der BTG als Auftragnehmerin einerseits und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden: „Vertragspartner“ oder „Kunde“) andererseits gelten – sofern mit dem Vertragspartner keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden – ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: „AVL“). Vertragserfüllungshandlungen der BTG gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AVL abweichenden Vertragsbedingungen.
(3) Der Vertragspartner erkennt die Geltung mit Vertragsabschluss an. Diese AVL gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen zudem für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, auch wenn die BTG nicht nochmals auf diese hinweist.
II. Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Die Präsentation der Waren im Webshop stellt insbesondere kein bindendes Angebot der BTG auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Vertragspartner wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
(2) Sofern die Bestellung (bzw. das Angebot) über den Webshop erfolgt, gilt der Vertrag erst mit Absendung einer schriftlichen Annahmebestätigung durch die BTG als geschlossen. Die Zustellung einer bloßen „Auftragsbestätigung“ allein gilt noch nicht als Annahme des Angebots (siehe II. Absatz 3, Unterpunkt j).
(3) Die Bestellung im Webshop erfolgt in folgenden Schritten:
a. Auswahl der gewünschten Ware;
b. Eingabe der Anmeldedaten für die Registrierung im Webshop (Vorname, Nachname, Straße und Haus-Nr., PLZ, Ort, Land, E-Mail-Adresse), nach
erstmaliger Registrierung ist nur mehr eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Kennwort erforderlich; Neben Bestellungen mit Registrierung besteht auch die Möglichkeit Bestellungen ohne Registrierung (als Gast) durchzuführen.
c. Einblenden der vorvertraglichen Informationen für Verbraucher gemäß § 5a KSchG und § 4 FAGG;
d. Wahl der Versandart und der Art der Bezahlung;
e. Prüfung der Angaben im Warenkorb;
f. Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“;
g. Nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten;
h. Verbindliche Absendung der Bestellung;
i. Durch das Absenden der Bestellung im Webshop gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Vertragspartner die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und diese AVL als für dieses Rechtsverhältnis mit der BTG allein maßgeblich an.
j. Die BTG bestätigt den Eingang der Bestellung des Vertragspartners durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail („Auftragsbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch die BTG dar. Sie dient lediglich der Information des Vertragspartners, dass die Bestellung bei der BTG eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
(4) Sofern der Kauf der Waren direkt vor Ort, am Standort in Parndorf („my burgenland Shop“) erfolgt, gilt der Vertrag jedenfalls erst mit Auslieferung bzw. Übergabe der Ware durch uns als geschlossen.
(5) Der Kaufvertrag kommt in jedem Fall mit dem Betreiber des Shops, nämlich der BTG zustande. Nähere Informationen dazu sind dem Impressum zu entnehmen. Für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen ist der Kundendienst (service@myburgenland.shop) zur kontaktieren.
III. Haftung / Gewährleitung und Rügeobliegenheit
(1) Alle Angaben zu unseren Produkten, insbesondere sämtliche Artikelbeschreibungen und Fotos im Webshop bzw. sonstige Warenangaben stellen keine Beschaffenheitszusage dar. Als zugesichert gelten nur jene Eigenschaften an den Produkten, die (gesondert) ausdrücklich und schriftlich von uns erklärt wurden oder durch Zeichen oder Erklärungen auf den Produkten selbst unzweideutig erkennbar sind.
(2) Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, sind qualitative und quantitative Mängel, die an den gelieferten Produkten haften und die bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang durch Untersuchung festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen, unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen, widrigenfalls der Vertragspartner (sofern dieser Unternehmer ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört) sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche wegen Irrtumsanfechtung wegen dieser Mängel nicht mehr geltend machen kann.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge werden wir innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl entweder die mangelhaften Produkte durch mangelfreie Produkte ersetzen oder die mangelhaften Produkte zurücknehmen und dem Vertragspartner den Kaufpreis für die mangelhaften Produkte gutschreiben, widrigenfalls der Vertragspartner berechtigt ist, nach schriftlicher und angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
IV. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß § 11 FAGG
(1) Der Vertragspartner, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
(2) Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Vertragspartner (Verbraucher) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Vertragspartner (Verbraucher) oder ein von ihm benannter Dritte, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Vertragspartner (Verbraucher) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.
(3) Die Rücktrittserklärung hat schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen und kann auch mittels Muster-Widerrufsformular, abrufbar auf (Widerrufsformular), in elektronischer Form erfolgen oder – wenn die Ware vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Diesfalls wird von der BTG unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Rücktritts (per E-Mail) übermittelt.
(4) Die Rücktrittserklärung hat zu erfolgen an (genaue Mailadresse, Adresse bzw. Anschrift entsprechend einzutragen).
(5) Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde (§ 18 Abs 1 FAGG).
(6) Tritt der Vertragspartner (Verbraucher) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug:
6.1 Die BTG die vom Vertragspartner (Verbraucher) geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Vertragspartner (Verbraucher) eine andere Art der Lieferung als die von der BTG angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten und den vom Vertragspartner (Verbraucher) auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
6.2 Der Vertragspartner (Verbraucher) die empfangene Ware zurückzustellen und BTG ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Ware, zu zahlen.
(7) Der Vertragspartner (Verbraucher) hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.
VI. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
(1) Die Zahlung kann erfolgen per:
– Kreditkarte (Die Belastung der Kreditkarte erfolgt mit Abschluss der Zahlung).
– Paypal (Bezahlung des Rechnungsbetrags über den Online-Anbieter PayPal. Der Vertragspartner muss dort registriert sein bzw. sich erst registrieren. Nach Legitimation mit den Zugangsdaten kann der Vertragspartner die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Das PayPal Konto wird dabei unmittelbar nach erfolgter Bestellung belastet).
– Sofortüberweisung (Der Vertragspartner wird über das Service von sofortüberweisung.de direkt auf sein Online-Bankkonto verwiesen, wo noch während der Bestellung eine Überweisung der Bestellsumme eingestellt werden kann. Nachdem der Vertragspartner die Überweisung via TÜV zertifiziertem Zahlungssystem mit PIN-/TAN-Eingabe bestätigt hat, wird das Konto sofort belastet).
(2) Bei unbaren Zahlungen gilt der Tag der Gutschriftanzeige als Zahlungseingang. Eingehende Zahlungen können von uns zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die älteste noch offene Schuld des Vertragspartners angerechnet werden.
(3) Eine Aufrechnung seitens des Vertragspartners ist nur dann zulässig, wenn dessen Forderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unstreitig ist bzw. wenn sie von uns schriftlich anerkannt ist.
VII. Mahn- und Inkassospesen
(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die der BTG entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
VIII. Annahmeverzug / Zahlungsverzug
(1) Bei Annahmeverzug oder Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die BTG von allen (weiteren) Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
(2) Bei Annahmeverzug ist die BTG nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür die BTG eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist die BTG berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
(3) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die BTG berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Dies sind bei Verbrauchern 4 % p.a. und bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz der EZB (§ 456 UGB).
IX. Schadenersatz
(1) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Vertragspartner (Geschädigte) zu beweisen. Die in diesen AVL enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
X. Lieferbedingungen / Lieferfristen und Termine
(1) Zur Leistungsausführung ist die BTG grundsätzlich erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.
(2) Sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse und wird die Ware innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand gegeben. Die BTG ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Vertragspartner berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Teillieferungen durch die BTG sind ausdrücklich zulässig.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich bei Betriebsstörungen, unvorhersehbarem Personalmangel, Mängeln an Transportmitteln sowie generell beim Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, auf welche die BTG keinen Einfluss hat, entsprechend der Dauer dieser Ereignisse. Unvorhersehbare Ereignisse berechtigen die BTG entweder, die Lieferung um die Dauer dieser Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit (ohne in Verzug zu geraten) hinauszuschieben oder wegen des gesamten oder noch nicht vollständig erfüllten Teiles des Vertrags zurückzutreten.
XI. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Waren werden von der BTG unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben diese Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegen den Vertragspartner bestehenden Ansprüche im Eigentum der BTG. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist die BTG berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
(2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändung – verpflichtet sich der Vertragspartner, auf das Eigentumsrecht der BTG hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Vertragspartner Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von der BTG erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.
(3) Der Vertragspartner trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XII. Rücktrittsrecht der BTG / unberechtigter Rücktritt des Vertragspartners
(1) Bei Annahmeverzug (Punkt VIII) oder anderen wichtigen Gründen, wie bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist die BTG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern der Vertrag nicht von beiden Seiten zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts hat die BTG bei Verschulden des Vertragspartners die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 50,- oder wahlweise den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die BTG von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertag zurückzutreten.
(2) Tritt der Vertragspartner – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertag zurück, oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat die BTG die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrags zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach Wahl der BTG entweder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 50,- oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu bezahlen.
XIII. Datenschutz
(1) Die BTG und der Vertragspartner sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
(2) Die BTG verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art 13 ff DSGVO finden sich auf unserer Website unter (https://myburgenland.shop/datenschutzerklaerung/).
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass die BTG die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
XIV. Adressenänderung, Geheimhaltung und Urheberrecht
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse der BTG unverzüglich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten (rechtsgeschäftliche) Erklärungen auch dann als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet / zugestellt werden.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens über BTG Dritten gegenüber.
(3) Rezepte, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Logos und dergleichen bleiben stets geistiges Eigentum der BTG; der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung, einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der BTG.
XV. Zurückbehaltungsrecht
(1) Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, ist der Vertragspartner bei gerechtfertigter Reklamation – außer in den Fällen der Rückabwicklung – nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der BTG (Johann Permayer-Straße 13, 7000 Eisenstadt; Österreich).
(2) „Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.“
(3) Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Österreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers (BTG). Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Österreich, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers (BTG) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer (BTG) ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
(6) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
XVII. Jugendschutz
(1) Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist Burgenland Tourismus GmbH berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (z.B. Kosten der Zustellung).
(2) Mit Aufgabe der Bestellung versichert der Kunde, dass dieser bzw. der Empfänger der Ware älter als 18 Jahre ist.
XVIII. Salvatorische Klausel / Teilnichtigkeit
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit aller anderen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen, ungültigen und/oder nichtigen Bestimmung – soweit möglich und rechtlich zulässig – möglichst nahekommt.
XIX. Schlussbestimmungen
(1) Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben in Schriftform an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.
(2) Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.
(3) Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der BTG gestattet. Der erteilte Auftrag darf ohne schriftliche Zustimmung der BTG weder teilweise noch ganz an Subunternehmer weitergegeben werden